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Eines der wichtigsten Rechte eines Gemeinderats ist das Fragerecht an den Bürgermeister und die Gemeindevorstände und etwaige Ausschussvorsitzende. Hiermit kann auf Missstände hingewiesen und Aufklärung über Dinge verlangt werden die in den Einflussbereich der Gemeinde fallen. Derartige Anfragen müssen, wenn sie nicht mündlich in einer Gemeinderatssitzung beantwortet werden spätestens binnen 8 Wochen schriftlich beantwortet werden. § 40 Abs. 3 und 4 besagt Folgendes:
(3) In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde sind die Mitglieder des Gemeinderats berechtigt in den Gemeinderatssitzungen Anfragen an den Bürgermeister, an die Mitglieder des Gemeindevorstands sowie an Ausschussvorsitzende zu richten. Diese Anfragen sind spätestens in der nächsten Sitzung zu beantworten.
(4) Anfragen nach Abs. 3 können auch schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden. Die Anfrage ist längstens innerhalb von acht Wochen nach dem Einlangen schriftlich zu beantworten. Findet innerhalb dieser Frist eine Sitzung des Gemeinderats statt, so kann die Anfrage auch mündlich beantwortet werden.
Wir als SPÖ Hornstein nutzen dieses Fragerecht um Aufklärung über Missstände und intransparente Vorgänge in unserer Gemeinde zu erhalten.
Sehr geehrter Hr. Bürgermeister,
Lieber Christoph,
wie in dem am 03.10.2023 auf der Gemeindehomepage veröffentlichten Artikel (siehe https://www.hornstein.at/n/32377) verlautbart wurde, soll eine Photovoltaikanlage mit 135 kWp auf der Volksschule Hornstein für rund € 135.000,-- errichtet werden. Die Anschlusskosten seitens des Netz Burgenland sollen sich auf rund € 120.000,-- belaufen. Die SPÖ Hornstein wurde dahingehend nicht informiert.
Deswegen stelle ich, als SPÖ Gemeinderat, folgende Anfragen gemäß § 40 Abs. 4 Bgld. Gemeindeordnung an den Bürgermeister:
Wie setzten sich die Kosten des rund € 120.000,-- angesetzten Angebots vom Netz Burgenland zusammen? Welche Posten werden hier verrechnet?
Wurde ein weiteres Angebot für diese Photovoltaikanlage eingeholt?
Wurde eine kleinere Photovoltaikanlage in Betracht gezogen?
Wurde für eine kleinere Photovoltaikanlage ein entsprechendes Angebot eingeholt?
Ich erwarte Deine umfassende Stellungnahme und Information - sowie Übermittlung aller diesbezüglichen Unterlagen - bis Freitag, den 13.10.2023 um 12:00 Uhr.
Freundliche Grüße
GR Kevin Pressegger