SPÖ Hornstein

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07.11.2019 Anfrage zum Thema "Ortsbus"


Eines der wichtigsten Rechte eines Gemeinderats ist das Fragerecht an den Bürgermeister und die Gemeindevorstände und etwaige Ausschussvorsitzende. Hiermit kann auf Missstände hingewiesen und Aufklärung über Dinge verlangt werden die in den Einflussbereich der Gemeinde fallen. Derartige Anfragen müssen, wenn sie nicht mündlich in einer Gemeinderatssitzung beantwortet werden spätestens binnen 8 Wochen schriftlich beantwortet werden. § 40 Abs. 3 und 4 besagt Folgendes:

(3) In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde sind die Mitglieder des Gemeinderats berechtigt in den Gemeinderatssitzungen Anfragen an den Bürgermeister, an die Mitglieder des Gemeindevorstands sowie an Ausschussvorsitzende zu richten. Diese Anfragen sind spätestens in der nächsten Sitzung zu beantworten.

(4) Anfragen nach Abs. 3 können auch schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden. Die Anfrage ist längstens innerhalb von acht Wochen nach dem Einlangen schriftlich zu beantworten. Findet innerhalb dieser Frist eine Sitzung des Gemeinderats statt, so kann die Anfrage auch mündlich beantwortet werden.

Wir als SPÖ Hornstein nutzen dieses Fragerecht um Aufklärung über Missstände und intransparente Vorgänge in unserer Gemeinde zu erhalten.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Lieber Christoph,

Sehr geehrter Herr Amtsleiter,

Lieber Wolfgang,

Sehr geehrter Herr Amtsleiter-Stv.,

Lieber Erwin,

 

im Hinblick auf § 40 Abs. 4 Bgld. Gemeindeordnung stelle ich folgende Anfrage an den Bürgermeister:

 

Ortsbus

1) Wann wird der Ortsbus geliefert?

2) Wann beginnt der ordentliche Betrieb des neuen Ortsbus?

3) Was ist der Grund für die lange Verzögerung?

4) Welche Zusatzkosten entstehen dadurch für die Marktgemeinde Hornstein?

5) Wir wirkt sich die Lieferverzögerung auf den Vertragszeitraum aus?

6) Wurde schon Geld an den Vertragspartner überwiesen?

7) In welcher Höhe wurde bereits Geld an den Vertragspartner überwiesen?

8) Für welche Leistung wurde bereits Geld an den Vertragspartner überwiesen?

 

Vielen Dank für eine rasche Beantwortung der Fragen.

 

Liebe Grüße

Rainer