SPÖ Hornstein

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Bonuszahlung für 24-Stunden-BetreuerInnen


Burgenland, 24.04.2020
Um zusätzliche Anreize für 24-Stunden-BetreuerInnen zu schaffen, ihren Turnusaufenthalt zu verlängern, gibt es eine einmalige Bonuszahlung in der Höhe von 500 Euro. Diese wird an jene PersonenbetreuerInnen ausbezahlt, die ihren Aufenthalt bei ihren KlientInnen um mindestens vier Wochen verlängern.

In der Zwischenzeit sind die Antragsformulare auch in Hornstein an die betreuten Personen zur Auszahlung der 500 Euro an ihre Betreuungskraft zugestellt worden. Zum Herunterladen des Förderantrages von der Homepage des Landes Burgenland klicken Sie auf folgenden Link: "Antrag auf Bonus für Betreuungskraft im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung"

Voraussetzungen:

·      Die betreute Person muss ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

·      Die betreute Person muss eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung vom Land Burgenland oder vom Sozialministeriumservice beziehen.

·      Sollte die betreute Person aufgrund der Höhe ihres Einkommens keine Förderung der 24-Stunden-Betreuung beziehen, ist der Bonus möglich, sofern die übrigen Voraussetzungen für eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung vorliegen.

·      Der „normale Turnus“ (ergibt sich aus dem Werkvertrag) wurde im Zeitraum der Pandemie (neuartiges Coronavirus) bzw. längstens bis zum 31.12.2020 begonnen und in diesem Zeitraum um zumindest vier Wochen verlängert.

·      Der Bonus in Höhe von € 500 wird einmalig der betreuten Person für die Betreuungskraft gewährt.

·      Die betreute Person muss den Bonus in Höhe von € 500 unmittelbar nach Erhalt ungekürzt an die Betreuungskraft weitergeben. Dies ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von 2 Wochen nach Auszahlung des Bonus an die betreute Person zu bestätigen.

·      Auf den Bonus besteht kein Rechtsanspruch.

Für Informationen rund um die Themen Pflege und Betreuung steht die Pflegehotline des Landes unter der Telefonnummer 057/600-1000 täglich von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.

Folgende Unterlagen sind für die Antragstellung unbedingt notwendig:

·      Kopie der Förderbewilligung

·      Kopie des Betreuungsvertrages

·      Vorlage von Honorarnoten bzw. Erklärung des Betreuungswechsels

Zuständig für die Anträge aus unserer Gemeinde ist die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung.

Das Team der SPÖ Hornstein steht für Fragen zur Bonuszahlung und für Hilfestellungen beim Antragstellen gerne zur Verfügung.